KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk), Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (verbundenes Gewerbe) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Stuckateur · Tischler gemäß § 94 Z. 21 GewO 1994 i.d.g.F., eingeschränkt auf die Restaurierung von Kircheneinrichtungen und Antiquitäten





