KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 lit. c Z. 21 Gew0 1994, eingeschränkt auf das Erzeugen von Parkettböden und Fußbodenbrettern · Tischler, eingeschränkt auf die Erzeugung von Parketten und Fußbodenbrettern in der Form eines Industriebetriebes


