KI-generiertMaler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Z 67 GewO 1994, eingeschränkt auf Trockenausbau