KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
955 Trockenbau-Betriebe in Österreich, verteilt auf 112 Bezirke in 9 Bundesländern, 463 davon sind Meisterbetriebe (48 %), 955 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 41,4 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 607 Betriebe), die 607 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 5,4 Mrd. € Bilanzsumme (Median 371 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 23.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf das Verspachteln von bereits montierten Gipsplatten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stukkateur und Trockenausbauer gem. § 94 Z 8 Gewo 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer gem. § 94 Z. 67 GewO, eingeschränkt auf Verputz und Beschichtung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Mineralfaser- und glatten Gipsdecken sowie die Montage von nichttragenden Ständer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z. 67 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher · Stukkateure und Trockenausbauer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Maschinenputz · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk), eingeschränkt auf Vollwärmeschutz
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 Z. 2 GewO 1994, Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 i.d.g.F.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Verputzarbeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf den Trockenausbauer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf das Aufstellen von Leichtwänden sowie das Versetzen, Montieren, Dämmen, Verspachteln von Montagewä
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 67 GewO 1994, eingeschränkt auf den Trockenausbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)