KI-generiertAbdichtung & Schwarzdecker · Baumeister · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 202 GewO 1994) · Stukkateurgewerbe · Wärme-, Kälte- und Schallisolierer (§ 103 Abs. 1 lit. b Z. 52 GewO 1973), beschränkt auf das Herstellen von schallschluckenden Zwischendecken und Wänden
