KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994, im Standort eingeschränkt auf den Bürobetrieb
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 658 Betriebe im Gewerk Baumeister in Niederösterreich. Vertreten sind 24 Bezirke, am stärksten Baden mit 168 Betrieben, Mödling mit 166 Betrieben und Bruck an der Leitha mit 129 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994, im Standort eingeschränkt auf den Bürobetrieb
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Aufstellung von Baugerüsten (ruhend)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Zu- und Umbauten von Gebäuden der Gebäudeklasse 1
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Gerüstbau · Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, eingeschränkt auf die Herstellung von Leitern, Drehleitern, Anhängeleitern, Gerüsten, Treppen, Podesten und Wartungs
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 157 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau, Beton- und Ausbauarbeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Gebäuden der Gebäudeklasse 1
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 i.d.g.F. · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 202 GewO 1994) · Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher (§ 94 Z. 51 GewO 1973) · und 3 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gemäß § 202 der Gewerbeordnung 1994