KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
188 Abrissunternehmen-Betriebe in Österreich, verteilt auf 76 Bezirke in 9 Bundesländern, 87 davon sind Meisterbetriebe (46 %), 188 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 44,4 % (Jahresabschlüsse bis 2025, 139 Betriebe), die 139 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 6,5 Mrd. € Bilanzsumme (Median 1,6 Mio. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 22.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe · Sprengungsunternehmen gemäß § 127 Z 3 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen, eingeschränkt auf Sprengarbeiten bei Forststraßen, Wurzelstocksprengung sowie Sprengung in Steinbrüchen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z. 65 GewO 1994, eingeschränkt auf Lawinensprengungen zur Abwendung von Gefahren (Siedlungsräume, Baustellen und Tourismusgebie
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Konzession zum Betriebe eines Sprengungsunternehmens gemäß § 150 GewO 73 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 1. Teilgewerbe-Verordnung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mitdem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie z.B. Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußbö · Tischler, eingeschränkt auf Reparatur, Wartung und Service von Fenstern und Türen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 198 der Gewerbeordnung 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z. 7 TeilGewVO
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Montage und Demontage sowie Einschäumen von vorgefertigten Fenstern und Türen mit Ausnahme von Brandschutz- und Sicherheitstüren in bestehende Maueröffnungen mi
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Sprengungsunternehmen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Betrieb eines Sprengungsunternehmens
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abbruchunternehmen, eingeschränkt auf den Abbruch von eingeschoßigen Bauwerken (§ 6 Z.3 GewO 1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Sprengungsunternehmen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Demolierung und Demontage von Maschinen und Eisenkonstruktionen mit Ausschluß jeder Tätigkeit, die in den Berechtigungsumfang eines hand- werksmäßigen oder konz
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe · Sprengungsunternehmen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 der 1. Teilgewerbe-Verordnung, BGBl. II Nr. 11/1998