Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 232 Betriebe im Gewerk Klima und Lüftungstechnik in Niederösterreich. Vertreten sind 21 Bezirke, am stärksten Mödling mit 38 Betrieben, Baden mit 22 Betrieben und Bruck an der Leitha mit 19 Betrieben.
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen · Lüftungstechnik, eingeschränkt auf die Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) mit einer geförderten Luftmenge bis einschließlich 3.000 m³
Gewerbeberechtigungen:Kälte- und Klimatechnik (Handwerk), eingeschränkt auf die Montage und Reparatur von Klimaanlagen bis zu einer Kälteleistung von 30 kW
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen (§ 103 Abs.1 Z.6 GewO 19 · Baumeister gemäß § 157 GewO 1973 · Dachdecker gemäß § 94 Z.8 GewO 1973 · und 11 weitere
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschl. Klimaanlagen) der Oberstufe gemäß § 103 Abs. 1 lit. a Z. 4 GewO 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen gemäß § 103 Abs. 1 lit. · Gas- und Wasserleitungsinstallateure (§ 209 GewO 1994) · und 3 weitere
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe gemäß §103 Abs. 1 lit. a Z. 4 GewO 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbe- reitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen gemäß § 103 Abs. 1 lit · Gas- und Wasserleitungsinstallation gemäß § 163 GewO 1973
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk)
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe gemäß § 103 Abs. 1 lit. a Z. 4 GewO 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasser- bereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsan- lagen gemäß § 103 Abs. 1 l · Elektroinstallation der Oberstufe gemäß § 166 der GewO 1973
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) · und 2 weitere
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik gemäß § 94 Ziff 16 GewO 1994(Erweiterung wirksam ab:14.05.2009) · Kälteanlagentechniker gemäß § 94 lit. b Z 12 GewO 1994 (Die Gewerbeausübung ist aufgrund des Nachsichtsbescheides des Amtes der Bgld. Landesregierung vom 28.6.2