Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 221 Betriebe im Gewerk Installateur in Salzburg. Vertreten sind 6 Bezirke, am stärksten Salzburg-Umgebung mit 58 Betrieben, Salzburg (Stadt) mit 54 Betrieben und Sankt Johann im Pongau mit 39 Betrieben.
KI-generiert
Gas- und Sanitärtechnik · Installateur · Klima und Lüftungstechnik
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe gemäß § 103 Abs. 1 lit. a) Z. 4 GewO 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen gemäß § 103 Abs. 1 lit. · Gas- und Wasserleitungsinstallation gemäß § 163 GewO 1973
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · Elektrotechnik, eingeschränkt auf den Berechtigungsumfang der ehemaligen Unterstufe · und 1 weitere
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik, eingeschränkt auf die planenden Arbeiten · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf die planenden Tätigkeiten
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Wasserleitungsinstallateure gemäß § 127 Z. 8 GewO 1994 · Zentralheizungsbauer gem. § 94 Z.15 GewO 1994 eingeschränkt auf die Aufstellung von Niederdruckzentralheizungen und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe gemäß § 103 Abs. 1 lit. a Z. 4 GewO 1973, beschränkt auf eine Stundenleistung von 4. · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe gemäß § 103 Abs. 1 lit. a Z. 7 GewO 1973 · Gas- und Wasserleitungsinstallation gemäß § 163 GewO 1973