KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 131 Betriebe im Gewerk Maler und Anstreicher in Salzburg. Vertreten sind 6 Bezirke, am stärksten Salzburg-Umgebung mit 34 Betrieben, Salzburg (Stadt) mit 31 Betrieben und Zell am See mit 23 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung(Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Z.51 Gew0 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994; · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gem. § 94 Z. 47 GewO 1994 · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gem. § 94 Z. 47 GewO 1994;
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Ausbesserungen an Türen u
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994, Malergewerbe
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 67 GewO 1994, eingeschränkt auf Trockenausbauer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Z.9 Gew0 1994