KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf den Trockenausbau
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 212 Betriebe im Gewerk Maler und Anstreicher in Steiermark. Vertreten sind 13 Bezirke, am stärksten Graz (Stadt) mit 39 Betrieben, Graz-Umgebung mit 30 Betrieben und Leibnitz mit 20 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf den Trockenausbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk), eingeschränkt auf die Verrichtung von Vollwärmeschutzarbeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994 · Brunnenmeister · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994, eingeschränkt auf die Vornahmevon Straßen-, Flugplatz- und Leitplankenmarkierungen, ohne Recht zur Lehrlingsha
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Lackierer (Handwerk) · Schilderherstellung (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 i.d.g.F.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher; verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Gas- und Sanitärtechnik · Hafner (Handwerk) · und 5 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf den Trockenausbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung verbunden mit Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 i.d.g.F., (auch Berechtigung zum Verkleiden der Wände mit Tapeten)