KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schlosser gemäß § 94 Z 59 GewO 1994, eingeschränkt auf Fertigungs- und Montagetätigkeiten nach von Befugten oder Zivilingineuren erstellten Plänen, und weiters
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 3 397 Betriebe in Tirol. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Baumeister mit 873 Betrieben, Elektriker mit 458 Betrieben und Schlosser und Stahlbau mit 442 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Innsbruck-Land mit 771 Betrieben, Kufstein mit 634 Betrieben und Schwaz mit 448 Betrieben vorn.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schlosser gemäß § 94 Z 59 GewO 1994, eingeschränkt auf Fertigungs- und Montagetätigkeiten nach von Befugten oder Zivilingineuren erstellten Plänen, und weiters
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik (Handwerk) gemäß § 94 Ziffer 49 Gewerbeordnung 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 51 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung in Form eines Industriebetriebes
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (§ 94 Z.78 GewO.1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Holzbaugewerbetreibender gemäß § 94 Ziffer 82 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 Z 1 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z 7 GewO 1994, beschränkt auf das Verarbeiten von Gipskartonplatten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gärtner verbunden mit Florist (verbundenes Handwerk) · Pflasterer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Keramiker verbunden mit Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gem. § 31 GewO 1994 i.V.m. § 1 Ziffer 7 der 1. Teilgewerbe-Verordnung, BGBl. 11/98 Teil II
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z 5 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Maler und Anstreicher
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z 16 GewO 1994 (ausgenommen Alarmanlagen)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau gemäß § 94 Ziffer 59 GewO 1994, eingeschränkt auf Montagetätigkeiten