KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe im Gewerk Abrissunternehmen. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · Sprengungsunternehmen, eingeschränkt auf Bohrungen, sowie Sprengungen im Straßenbau und Steinbrüchen · Sprengungsunternehmen, eingeschränkt auf Sprengungen und Bohrungen im Straßenbau und Steinbrüchen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen (§ 127 Z 3 GewO 1994) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 Teilgewerbe-Verordnung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z 65 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mitdem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböde
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau (Teilgewerbe)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abbruch von eingeschoßigen baulichen Anlagen, soweit keine Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Konzession zum Betrieb von Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abbruch- und Demolierungsgewerbe, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit und ohne Maschinen, soweit nicht besondere Sicherheitsvorkehrungen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit oder ohne Maschinen, soweit nicht b · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstr · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Festerstöcke, Fußböde
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Baumeister (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gemäß § 157 der Gewerbeordnung 1973 · Dachdecker gemäß § 94 lit. a) Ziff. 4 der Gewerbeordnung 1994 · Platten- und Fliesenlegergewerbe · und 3 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Betrieb von Sprengungsunternehmen (§ 130 Z I GewO 1973) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 Teilgewerbe-Verordnung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd