Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe im Gewerk Abrissunternehmen. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben.
Gewerbeberechtigungen:Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Entfernung bzw. Demontage von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie z. B. Fliesen, Türstocken, Fensterstücken bzw. fest verschraubten Gegenst
Gewerbeberechtigungen:Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Abbruch von baulichen, eingeschoßigen Objekten, sofern keine Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechniker gemäß § 127 Z. 9 GewO 1994 · Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten im Bereich bergmännischer und ähnlicher Tiefbauarbeiten
Gewerbeberechtigungen:Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Stuckateure und Trockenausbauer, eingeschränkt auf Trockenausbauer