Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe im Gewerk Abrissunternehmen. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben.
Gewerbeberechtigungen:Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und weiters eingeschränkt auf Tiefbau mit Ausnahme von Kunstbauten sowie den Abbruch von Bauwerk · Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Ziffer 65 GewO 1994, eingeschränkt auf Sprengungsarbeiten, die keine statischen Kenntnisse erfordern und von einem Sprengbefugt
Gewerbeberechtigungen:Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie zB Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußböd · Stuckateure und Trockenausbauer, eingeschränkt auf Trockenausbauer
Gewerbeberechtigungen:Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Bodenleger (Handwerk) · Dachdecker (Handwerk) · Elektrotechnik, eigeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spannu · und 9 weitere
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser · Baumeister in der Form eines Industriebetriebes · Bodenleger (Handwerk) · und 29 weitere
Gewerbeberechtigungen:Abbruchgewerbe, eingeschränkt auf eingeschoßige Bauten (ebenerdig) unter Ausschluß jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit
Gewerbeberechtigungen:Montage und Demontage sowie Einschäumen von vorgefertigten Fenstern und Türen mit Ausnahme von Brandschutz- und Sicherheitstüren in bestehende Maueröffnungen mi · Tischler, eingeschränkt auf das Verlegen von Holzböden (§ 94 Z 71 GewO 1994)
Gewerbeberechtigungen:Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Gewerbeberechtigungen:Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z. 59 GewO. 1994 · Abbruch von industriellen Anlagen und Fabrikseinrichtungen sofern es sich um Metallkonstruktionen handelt
Gewerbeberechtigungen:Abbruch- und Demolierungsgewerbe, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit oder ohne Maschinen, soweit nicht besondere Sicherheitsvorkehrunge · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau