KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe im Gewerk Abrissunternehmen. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z.7 Teilgewerbe-Verordnung · Sprengungsunternehmen gemäß § 127 Z.3 GewO 1994, eingeschränkt auf Gesteinssprengungen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Betrieb von Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und weiters eingeschränkt auf Abbrucharbeiten von Gebäuden mit max. drei Geschoßen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Sprengunternehmer, ausgenommen Bauwerks- und Bauteilsprengung sowie Metall- und Lawinensprengung · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gem. § 157 GewO 1973 · Betrieb von Sprengungsunternehmen gem. § 150 GewO 1973 · Zimmermeister
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 157 GewO 1973) · Sprengsunternehmen (§ 150 GewO 1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Baumeister (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Sprengungsunternehmen gem. § 94 Z 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender gemäß § 94 Ziffer 5 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Montage von Fenster und Türen mit Ausnahme von Brandschutz- und Sicherheitstüren in die bereits vorgesehenen Maueröffnungen mit und ohne Blindstock
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abbruchgewerbe · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Betrieb von Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 Teilgewerbe-Verordnung