KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie zB Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußböd
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe im Gewerk Abrissunternehmen. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie zB Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Betrieb von Sprengungsunternehmen · Brunnenmeister · und 5 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen (§ 127 Z 3 GewO 1994) · Baugewerbetreibender eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 der 1. Teilgewerbe-Verordnung, BGBl. II Nr. 11/1998
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mitdem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböde
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z 65 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe · Betrieb eines Sprengungsunternehmens (§ 150 GewO 1973) in der Form eines Industriebetriebes · Elektrotechnik gemäß § 94 Z.16 GewO 1994 · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister in Form eines Industriebetriebes · Bodenleger in Form eines Industriebetriebes (§ 7 GewO 1994) · Brunnenmeister · und 18 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abbruch- und Demolierungsgewerbe, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit oder ohne Maschinen, soweit nicht besondere Sicherheitsvorkehrunge · Baugewerbetreibender eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit oder ohne Maschinen, soweit nicht be (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen (§ 127 Z. 3 GewO 1994) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Erdbauarbeiten, Baugruben- und Felssicherungsarbeiten, sowie von Hang-, und Böschungssicherungs- und
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z. 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Baugrubensicherung, die Errichtung von Lawinen- und Steinschlagverbauten, den Sicherungsausbau bei Tunnelbauarbeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Sprengungsunternehmen gemäß § 127 Z. 3 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Betrieb von Sprengungsunternehmen (§ 150 GewO 1973) · Gärtnergewerbe, beschränkt auf die Garten- und Landschaftsgestaltung · Baumeistergewerbe (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abbruchgewerbe, eingeschränkt auf eingeschoßige Bauten (ebenerdig) unter Ausschluß jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Untertagebauarbeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mitdem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie z.B. Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußbö