KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · Gärtner verbunden mit Florist (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Baumkontrolle, Baumpflege und Baumpflanzung
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 8 668 Betriebe im Gewerk Baumeister. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 1 738 Betrieben, Niederösterreich mit 1 658 Betrieben und Oberösterreich mit 1 304 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · Gärtner verbunden mit Florist (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Baumkontrolle, Baumpflege und Baumpflanzung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Estrichherstellung
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten im Hochbau
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender gem. § 94 Ziffer 5 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung und Abbruch von Hochbauten, Tiefbauten und anderen verwandten Bauten
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister; Brunnenmeister gemäß § 127 Z. 4 GewO 1994, Baumeister gemäß § 157 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 15 Abs.1 Ziffer 6 der Gewerbeordnung in Verbindung mit dem Baugewerbegesetz, RGBl.Nr.193/1893 · Zimmermeister gemäß § 15 Abs.1 Ziffer 6 der Gewerbeordnung in Verbin- dung mit dem Baugewerbegesetz, RGBl.Nr.193/1893
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser · Baumeister · Dachdecker (Handwerk) gemäß § 94 Z. 11 GewO 1994 · und 6 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 127 Ziff. 4 GewO 1994
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf das Aufstellen und die Montage von mobilen Bühnen, Tribünen und gerüstähnlichen Sonderbauten mit anschließender Kontroll