KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 8 668 Betriebe im Gewerk Baumeister. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 1 738 Betrieben, Niederösterreich mit 1 658 Betrieben und Oberösterreich mit 1 304 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten hinsichtlich der Anbringung von Vollwärmeschutz
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · Gärtner verbunden mit Florist (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Baumpflege und Baumansprache zur Beurteilung der Verkehrssicherheit
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 der 1. Teilgewerbe-Verordnung, BGBl. II Nr. 11/1998
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt aus ausführende Tätigkeiten
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 · Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Ziffer 47 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Baugewerbetreibender gemäß § 94 Ziffer 5 GewO 1994, eingeschränkt auf Trockenbau und Anbringen von Vollwärmeschutz (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Konzession für das Baumeistergewerbe gemäß § 157 GewO 1973
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf das Biegen und Verlegen von Baueisen nach vorgegebenen Biegeplänen und unter Beaufsichtigung bzw. anschließender Kontrol