KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen von Estrichen
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 865 Betriebe im Gewerk Bodenleger. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 193 Betrieben, Niederösterreich mit 159 Betrieben und Oberösterreich mit 154 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen von Estrichen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 Ziffer 7 GewO 1994, ohne Berechtigung zur Estrichverlegung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen von Parkettböden, samt dazugehörigen Holzunterkonstruktionen sowie Instandsetzungen, Schleifen und Versiegeln von Par
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk), eingeschränkt auf das Bauwerksabdichten (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdeck
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie textilen Belägen, eingeschränkt auf das Verlegen von Kunstst
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger · Maler und Anstreicher
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Estrichverlegung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Gas- und Sanitärtechnik · Schwarzdecker · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Verlegung von Parkettböden
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher (§ 94 Z 51 GewO 1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenlegergewerbe (§ 94a Z 2 GewO 1994)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Maler und Anstreicher
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gem. § 94 Z 7 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler gem. § 94 Z.78 Gew0 1973, beschränkt auf das Verlegen, Schleifen und Oberflächenbehandeln sowie das Ausführen von Reparaturarbeiten von Klebe- und Fert · Verlegung von Plastik- und Gummibodenbelägen mit Ausnahme jeder einem handwerksmäßigen oder konzessionierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Doppel- und Hohlraumböden
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Verlegung von Estrichen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss