KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie textilen Belägen, eingeschränkt auf das Verlegen von Kunstst
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 865 Betriebe im Gewerk Bodenleger. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 193 Betrieben, Niederösterreich mit 159 Betrieben und Oberösterreich mit 154 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie textilen Belägen, eingeschränkt auf das Verlegen von Kunstst
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Estrich
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger · Maler und Anstreicher · Tischler, beschränkt auf das Verlegen, Schleifen und Versiegeln von Holzfußböden
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (§ 94 Z. 1 GwO 1994), eingeschränkt auf die Verlegung von Doppelbodensystemen samt Belag · Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994, eingeschränkt auf Böden, soweit es sich nicht um die Verlegung von Doppelbodensystemen handelt · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Verlegung von Doppel- und Hohlraumböden
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger · Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderhersteller
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf die Verlegung von Estrichen
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf die Montage von Doppel- und Hohlraumböden
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Parkettverlegen, -schleifen und -versiegeln
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z. 37 GewO 1994 · Bodenleger gemäß § 94 Z. 2 GewO 1994, eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Steinholzleger und Estricherzeugung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Aufbringung von kunstharzgebundenem Natursteingranulat · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Ziff. 67 GewO 1994, eingeschränkt auf Stuckateur sowie eingeschränkt auf die Anbringung von Wärmedämmverbu
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk), eingeschränkt auf Bauwerksabdichtung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Bodenleger (Handwerk) eingeschränkt auf das Auftragen von Kunstharzschichten (auch als Versiegelung), Verlegen inkl. Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf die Verlegung von Gipskartonplatten
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