KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, ausgenommen Estrichhersteller · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 865 Betriebe im Gewerk Bodenleger. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 193 Betrieben, Niederösterreich mit 159 Betrieben und Oberösterreich mit 154 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, ausgenommen Estrichhersteller · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) eingeschränkt auf das Verlegen von Parkettböden
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister, Brunnenmeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994 · Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 · Platten- und Fliesenleger verbunden mit Keramiker (verbundenes Handwerk) · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994; · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Parkettböden samt dazugehörigen Holzunterkonstruktionen, Schleifen und Versiegeln sowie Sanierung von
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 202 GewO 1994) · Bodenleger (Handwerk) · Gas- und Sanitärtechnik · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Gas- und Sanitärtechnik · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) · und 3 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 lit.a Z.2 GewO 1994 · Maler- und Anstreichergewerbe gemäß § 94 Ziff. 51 der Gewerbeordnung 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf die Verlegung von elastischen Belägen und Teppichen
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 Z. 2 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen von Parkettböden samt dazugehörigen Holzunterkonstruktionen sowie Instandsetzungen, Schleifen und Versiegeln von Park
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z.51 GewO 1973
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