Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 865 Betriebe im Gewerk Bodenleger. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 193 Betrieben, Niederösterreich mit 159 Betrieben und Oberösterreich mit 154 Betrieben.
Gewerbeberechtigungen:Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher · Tischler, eingeschränkt auf das Verlegen, Schleifen und Oberflächenbehandeln sowie das Ausführen von Reparaturarbeiten von Klebe- und Fertigparketten
Gewerbeberechtigungen:Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk) · Schilderherstellung verbunden mit Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer (verbundenes Handwerk)
Gewerbeberechtigungen:Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, betreffend Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden bis 200 m² Nutzfläche (ruhend)
Gewerbeberechtigungen:Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
Gewerbeberechtigungen:Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994 · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi, Linoleum sowie von textilen Belä
Gewerbeberechtigungen:Bodenleger (§ 94 Z 2 GewO 1994) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (§ 94 Z 8 GewO 1994) · Platten- und Fliesenleger verbunden mit Keramiker (verbundenes Handwerk) · und 1 weitere
Gewerbeberechtigungen:Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
Gewerbeberechtigungen:Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994, eingeschränkt auf die Estrichverlegung
Gewerbeberechtigungen:Maler und Anstreicher - § 94 Ziff. 51 GewO 1973 - · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunst-stoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen - § 103 Abs. 1 lit. b Ziff. 48 GewO 1
Gewerbeberechtigungen:Tischler gemäß § 94 Z. 37 GewO 1994 · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Be
Gewerbeberechtigungen:Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Betonbohren und -schneiden · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Herstellung von Industrieböden
Gewerbeberechtigungen:Maler und Anstreicher (§ 94 lit.a) Z.9 GewO 1973) · Bodenleger gemäß § 94 Z 7 GewO 1994, eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie v
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik · Bodenleger, eingeschränkt auf Polyesterbeschichtung bzw. GFK · Heizungstechnik, eingeschränkt auf die Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe · und 1 weitere