Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 865 Betriebe im Gewerk Bodenleger. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 193 Betrieben, Niederösterreich mit 159 Betrieben und Oberösterreich mit 154 Betrieben.
Gewerbeberechtigungen:Maler (Zimmermaler und Anstreicher) · Verlegung von Kunststoffbodenbelägen in Bahnen und Fliesen sowie Linoleum · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994, eingeschränkt auf die Ausführung von Wärmedämmfassaden im Mittelschicht- und Dickschichtverfahren
Gewerbeberechtigungen:Malergewerbe (Zimmermaler- und Anstreicher) · Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk) · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen · und 1 weitere
Gewerbeberechtigungen:Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Fundamentierungen und Betonwänden bis zu einer Höhe von maximal 1,5 m für Gartenmauern und Schwimmbäd · Baumeister (ruhend)
Gewerbeberechtigungen:Bodenleger gemäß § 94 Z 2 GewO 1994, beschränkt auf die Tätigkeit des Spezialestrichherstellers gemäß § 103 Abs 1 lit c Z 20 GewO 1973
Gewerbeberechtigungen:Malergewerbe · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen
Gewerbeberechtigungen:Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Estrichherstellung · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf die Durchführung von maschinellen Innenputzarbeiten
Gewerbeberechtigungen:Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser · Spengler verbunden mit Kupferschmiede (verbundenes Handwerk) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · und 1 weitere
Gewerbeberechtigungen:Hafner (Handwerk) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
Gewerbeberechtigungen:Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 8 GewO 1994 · Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie textilen Belägen
Gewerbeberechtigungen:Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss