KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher (Handwerk)
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 865 Betriebe im Gewerk Bodenleger. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 193 Betrieben, Niederösterreich mit 159 Betrieben und Oberösterreich mit 154 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Verlegen von Bodenbelägen aus Kunststoffen, Linoleum und Gummi in Bahnen und Zuschnitten, ausschließlich jeder weiteren, einemhandwerksmäßigen Gewerbe vorbehalt
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf die Verlegung von Böden mit Klicksystemen (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) eingeschränkt auf die Herstellung und Verlegung von Estrichen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstr · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · und 1 weitere
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen gemäß § 103 Abs. 1 lit. b) Z. 48 GewO 1 · Bodenleger gem. § 94 Z.2 Gew0 1994 eingeschränkt auf die Estrichherstellung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 Z 2 Gew0 1994, eingeschränkt auf Belagsverleger (Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi, Linole
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 51 Gew0 1973 · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf die Verlegung von Estrichen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, beschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen undSpalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie vontextilen Belägen · Maler und Anstreicher · Stukkateure und Trockenausbauer, eingeschränkt auf Verputzarbeiten sowie Montage von Mineralfaser- und Gipskartondecken sowie von nichttragenden Gipskartonständ
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf Estrichherstellung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gemäß § 157 der Gewerbeordnung 1973 · Dachdecker gemäß § 94 lit. a) Ziff. 4 der Gewerbeordnung 1994 · Platten- und Fliesenlegergewerbe · und 3 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bearbeiten von Kunststoffbelägen mittels Klebetechnik gemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 · Elektrotechnik · Gas- und Sanitärtechnik · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Schadenreparatur von Badewannen, Waschbecken, Duschtassen und Fliesen in Sanitärräumen mittels ein- oder zweikomponentigen Kunststoffmassen (remaillieren)
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