KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroinstallation der Unterstufe gemäß § 167 Gew0 1973, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannun · Errichtung von Alarmanlagen gemäß § 264 GewO 1994
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 5 885 Betriebe im Gewerk Elektriker. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Niederösterreich mit 1 253 Betrieben, Wien mit 1 037 Betrieben und Oberösterreich mit 1 027 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroinstallation der Unterstufe gemäß § 167 Gew0 1973, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannun · Errichtung von Alarmanlagen gemäß § 264 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 127 Z. 7 GewO 1994, eingeschränkt auf den Berechtigungsumfang der ehemaligen Unterstufe
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Elektromechaniker und Elektromaschinenbauer, eingeschränkt auf den Bau von "Contraphon" - Sprechanlagen gemäß § 94 Z. 12 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z 16 GewO 1994
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) · Lüftungstechnik verbunden mit Heizungstechnik (verbundenes Handwerk) · und 2 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen b
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker, beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1.500 Volt, im Anschluss an bestehende Anlagen zur Gewinnung oder Verteilung elektrischer Ene
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 127 Z. 9 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik (§ 94 Z. 16 GewO 1994) · Elektrotechnik eingeschränkt auf Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z 5 GewO 1994 i.d.g.F. · Elektrotechnik · Gas- und Sanitärtechnik · und 2 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994 beschränkt auf eine Nennspannungen bis einschließlich 1500 Volt gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994 · Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik (Handwerk) gemäß § 94 Z. 49 GewO 1994 verbunden mit Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik · Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 28 GewO 1994, eingeschränkt auf das Bearbeiten und die Veredelung von Flachglas zur Herstell
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 222 b Gew0 1973, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistun