Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 3 853 Betriebe im Gewerk Gas- und Sanitärtechnik. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 895 Betrieben, Niederösterreich mit 813 Betrieben und Oberösterreich mit 582 Betrieben.
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Gas- und Sanitärtechnik · Installateur · Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik (Handwerk) · Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau verbunden mit Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handw
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe gemäß § 103 Abs.1 lit.a Ziffer 4 GewO 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasser- bereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsan- lagen · Gas- und Wasserleitungsinstallation
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Wasserleitungsinstallateure gem. § 127 Ziffer 8 GewO 1994, die Ausübung in diesem Standort ist jedoch beschränkt auf den Bürobetrieb · Zentralheizungsbauer gem. § 94 Ziffer 15 GewO 1994, die Ausübung in diesem Standort jedoch beschränkt auf den Bürobetrieb
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbe- reitungsanlagen der Unterstufe gemäß § 103 Abs. 1 lit. a Z. 7 GewO 1973 · Gas- und Wasserleitungsinstallation gemäß § 163 GewO 1973
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe - § 103 Abs. 1 lit. a Ziff. 4 GewO 1973 - · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserberei-tungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen - § 103 Abs. 1 lit. a Z · Elektrotechnik gem. § 94 Ziff. 16 GewO 1994, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen · und 1 weitere
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen · Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Wasserleitungsinstallation · Zentralheizungsbauer, eingeschränkt auf die Aufstellung von Nieder-druckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen derUnterstufe gem. § 103 Abs. 1 l