Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 3 853 Betriebe im Gewerk Gas- und Sanitärtechnik. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 895 Betrieben, Niederösterreich mit 813 Betrieben und Oberösterreich mit 582 Betrieben.
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Wasserleitungsinstallateure gemäß § 127 Z. 8 GewO 1994 · Zentralheizungsbauer gemäß § 94 Z. 23 GewO 1994, eingeschränkt auf die Aufstellung von Niederdruckzentralheizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstuf
Gewerbeberechtigungen:Elektromechanikergewerbe · Gas- und Wasserleitungsinstallatione (§ 163 GewO 1973) · Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen (Elektroinstallation) im Umfang der Oberstufe
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik (§ 110 GewO 1994) · Heizungstechnik (§ 94 Z 31 GewO 1994), beschränkt auf die Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 150 kW, aussch · Lüftungstechnik (§ 94 Z 31 GewO 1994) eingeschränkt auf die Planung und Errichtung von kontrollierten Wohnungslüftungen mit einer Luftmenge bis 400 m3/h
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Wasserleitungsinstallation (§ 130 II GewO 1973) · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) eingeschränkt auf Heizungstechnik
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe gemäß § 103 Abs. 1 lit.a) Z. 4 GewO. 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungs- und Warm- wasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hoch- druckzentralheizungsanlagen gemäß § 103 Abs. 1 lit.b) · Gas- und Wasserleitungsinstallation gemäß § 163 GewO. 1973
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · Gas- und Sanitärtechnik · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Wasserleitungsinstallateure · Zentralheizungsbauer gemäß § 94 Z. 15 GewO 1994, eingeschränkt auf dieAufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 15
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe (§ 103 Abs 1 lit a Z 7 GewO 1994 · Wasserleitungsinstallation (§ 163 GewO 1973)
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung v. Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen gemäß § 103 (1) lit.a Z.6 · Aufstellung von Lüftungsanlagen einschließlich Klimaanlagen der Oberstufe gemäß § 103 (1) lit.a Z.4 GewO 1973 · Dachdecker gemäß § 94 Z. 8 GewO 1973 · und 3 weitere
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Wasserleitungsinstallateure (§ 209 GewO 1994) · Zentralheizungsbauer verbunden mit Lüftungsanlagenbauer (§ 94 Z 15 GewO 1994), beschränkt auf die Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwass
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Wasserleitungsinstallateure · Zentralheizungsbauer, eingeschränkt zur Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 150 kW ausschließlich des Anschl