KI-generiertGewerbeberechtigungen: Zimmermeister (§ 127 Z.5 GewO 1994)
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 356 Betriebe im Gewerk Holzbaumeister & Zimmerer. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Oberösterreich mit 274 Betrieben, Niederösterreich mit 269 Betrieben und Steiermark mit 206 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Zimmermeister (§ 127 Z.5 GewO 1994)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Zimmermeister gemäß § 94 Z. 82 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Holzbau-Meister, im Standort eingeschränkt auf den Bürobetrieb
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Holzbaugewerbetreibender
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Dachdecker (Handwerk) · Zimmermeistergewerbe gemäß § 158 der GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Zimmermeistergewerbe gem. § 158 Gew0 1973
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister in der Form eines Industriebetriebes · Elektroinstallation der Unterstufe · Holzbau-Meister in der Form eines Industriebetriebes · und 2 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Zimmermeister
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Holzbau-Meister
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Dachdecker (Handwerk) · Holzbau-Meister · Spengler verbunden mit Kupferschmiede (verbundenes Handwerk) · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Zimmermeister (§ 158 GewO.1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Arbeiten und zwar auf die Errichtung von Dachstühlen für Kleinhausbauten in Verbindung mit Baumeisterarb
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler · Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen von Holzfußböden · Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und weiters eingeschränkt auf Holzstiegen, Holzbalkone und Außenschalungen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Holzbau-Meister · Tischler
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Zimmermeistergewerbe gem. § 205 Gew0 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Zimmermeister gemäß § 94 Z 82 GewO 1994
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