Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 3 379 Betriebe im Gewerk Installateur. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Niederösterreich mit 683 Betrieben, Wien mit 668 Betrieben und Oberösterreich mit 532 Betrieben.
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Gas- und Sanitärtechnik · Installateur · Klima und Lüftungstechnik
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschliesslich Klimaanlagen) der Oberstufe gem. § 103 Abs.1 lit.a Z.4 GewO 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen gem. § 103 Abs.1 lit.a Z · Gas- und Wasserleitungsinstallation gem. § 163 GewO 1973
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) · und 1 weitere
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik · Gas- und Sanitärtechnik · Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden mit Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenba · und 1 weitere
Gewerbeberechtigungen:Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Service, Überprüfung und Wartung von Kessel- und Feuerungsanlagen
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk)
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik, eingeschränkt auf die Sanierung bzw. Erneuerung von bestehenden Sanitärrohrleitungen im Zuge der Rohrbruchortung · Heizungstechnik (Handwerk), eingeschränkt auf die Sanierung bzw. Erneuerung von bestehenden Heizungsrohrleitungen im Zuge der Rohrbruchortung
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik, eingeschränkt auf die aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 150 kW (ausschließlich des Anschl
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe gemäß § 103 Abs. 1 lit. a Z. 4 GewO 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasser- bereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsan- lagen gemäß § 103 Abs. 1 l · Elektroinstallation der Oberstufe gemäß § 166 der GewO 1973