Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 101 Betriebe im Gewerk Klima und Lüftungstechnik. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 234 Betrieben, Niederösterreich mit 232 Betrieben und Oberösterreich mit 186 Betrieben.
KI-generiert
Elektriker · Gas- und Sanitärtechnik · Installateur · Klima und Lüftungstechnik
Gewerbeberechtigungen:Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Unterstufe gem. § 103 Abs. 1 lit. a Ziffer 5 GewO 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe gem. § 103 Abs. 1 lit. a Ziffer 7 GewO 1973 · Elektroinstallation der Unterstufe gem. § 167 GewO 1973, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannung · und 2 weitere
Gewerbeberechtigungen:Lüftungstechnik verbunden mit Heizungstechnik (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf die technische Überprüfung von Lüftungsanlagen
Gewerbeberechtigungen:Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) · Gas- und Sanitärtechnik, eingeschränkt auf Sanitärtechnik
Gewerbeberechtigungen:Erzeugung und Instandsetzung von Druckgefäßen sowie von Druckbehältern, fabriksmäßige Erzeugung und Reparatur von Dampfkesseln · Erzeugung von Behältern und Druckrohrleitungen, Stahlbauten und Stahlkonstruktionen, Maschinen und Anlagen für die Land- und Milchwirtschaft sowie für die Nahru · Gas- und Wasserleitungsinstallation in industriemäßiger
Form · und 1 weitere
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik gemäß § 94 Z 16 GewO 1994, eingeschränkt auf die Montage und Wartung von elektrischen Anlagen im Wellnessbereich · Lüftungstechnik, eingeschränkt auf Befeuchtung von Lüftungsgeräten sowie Wartung, Service, Installation und Inbetriebnahme
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen · Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik, verbunden mit Lüftungstechnik · und 1 weitere
Gewerbeberechtigungen:Lüftungsanlagenbauer (§ 94 lit. b Z. 15 GewO 1994) · Maschinen- und Fertigungstechniker, verbunden mit Kälteanlagentechniker · Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994, eingeschränkt auf die Errichtung von Ökostromanlagen/Photovoltaik
Gewerbeberechtigungen:Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) gemäß § 94 Z. 37 GewO 1994 · Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung gemäß § 94 Z. 49 GewO 1994
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik (Handwerk), verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) · und 1 weitere