Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 864 Betriebe im Gewerk Maler und Anstreicher. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 527 Betrieben, Niederösterreich mit 330 Betrieben und Oberösterreich mit 273 Betrieben.
Gewerbeberechtigungen:Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) eingeschränkt auf Ausmalen von Innenräumen · Tischler; Bootbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z. 71 GewO 1994, eingeschränkt auf Tischler beschränkt auf die Montagetätigk
Gewerbeberechtigungen:Gärtner (Handwerk) gemäß § 94 Z 24 GewO 1994, eingeschränkt auf den Hecken- und Strauchschnitt auf Liegenschaften, die im Rahmen des Hausmeistergewerbes betreut · Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z 47 GewO 1994, eingeschränkt auf das Malen von Innenwänden und Ausbesserungsarbeiten an Außenwänden und das Anbring
Gewerbeberechtigungen:Baumeister · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Platten- und Fliesenleger
Gewerbeberechtigungen:Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994 · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi, Linoleum sowie textilen Belägen
Gewerbeberechtigungen:Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
Gewerbeberechtigungen:Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) gem. § 94 Z. 67 GewO 1994, eingeschränkt auf Trockenausbau
Gewerbeberechtigungen:Maler (Zimmermaler und Anstreicher) · Verlegung von Kunststoffbodenbelägen in Bahnen und Fliesen sowie Linoleum · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994, eingeschränkt auf die Ausführung von Wärmedämmfassaden im Mittelschicht- und Dickschichtverfahren
Gewerbeberechtigungen:Malergewerbe (Zimmermaler- und Anstreicher) · Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk) · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen · und 1 weitere
Gewerbeberechtigungen:Maler und Anstreicher · Baugewerbetreibender,eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, weiters eingeschränkt auf den Kleinhausbau bis max. 150 m2 Nutzfläche