KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 8 GewO 1994 · Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie textilen Belägen
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 864 Betriebe im Gewerk Maler und Anstreicher. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 527 Betrieben, Niederösterreich mit 330 Betrieben und Oberösterreich mit 273 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 8 GewO 1994 · Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie textilen Belägen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 lit.a Z.9 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler- und Anstreicher, eingeschränkt auf Korrosionsschutz und Bodenmarkierung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer, eingeschränkt auf Branddämmer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 51 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994, eingeschränkt auf Bodenmarkierungsarbeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung verbunden mit Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Kälteanlagentechniker (§ 94 Z 17 GewO 1994) · Lüftungsanlagenbauer (§ 94 Z 24 GewO 1994) · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Maler und Anstreicher
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 lit.a) Z.9 GewO 1994)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)