KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 i.d.g.F., (auch Berechtigung zum Verkleiden der Wände mit Tapeten)
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 864 Betriebe im Gewerk Maler und Anstreicher. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 527 Betrieben, Niederösterreich mit 330 Betrieben und Oberösterreich mit 273 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 i.d.g.F., (auch Berechtigung zum Verkleiden der Wände mit Tapeten)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994 · Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler- und Anstreichergewerbe gem. § 94 z.51 GewO. 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (§ 94 Z 1 GewO 1994) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (§ 94 Z 8 GewO 1994) · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer, eingeschränkt auf den Austausch und die Reparatur von Gipskartonplatten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: MALER UND ANSTREICHER
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 i.d.g.F.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Lackierer verbunden mit Maler und Anstreicher; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 Z. 1 GewO 1994 i.d.g.F. · Maler und Anstreicher (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler (Zimmermaler- und Anstreicher) Gewerbe
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994