KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 864 Betriebe im Gewerk Maler und Anstreicher. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 527 Betrieben, Niederösterreich mit 330 Betrieben und Oberösterreich mit 273 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Maler und Anstreicher
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (§ 94 Z 2 GewO 1994) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (§ 94 Z 8 GewO 1994) · Platten- und Fliesenleger verbunden mit Keramiker (verbundenes Handwerk) · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf maschinelle Verputze
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher - § 94 Ziff. 51 GewO 1973 - · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunst-stoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen - § 103 Abs. 1 lit. b Ziff. 48 GewO 1
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z 47 GewO 1994verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 lit.a) Z.9 GewO 1973) · Bodenleger gemäß § 94 Z 7 GewO 1994, eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie v
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher (gem. § 94 Z. 51 GewO 1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Ziffer 51 GewO 1973, eingeschränkt auf Straßenmarkierungsarbeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 · Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 67 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 lit.a Z.9 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)