KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 47 GewO 1994 i.d.g.F. · Platten- und Fliesenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z 38 GewO 1994 · und 2 weitere
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 957 Betriebe im Gewerk Trockenbau. Vertreten sind 9 Bundesländer, am stärksten Wien mit 279 Betrieben, Steiermark mit 200 Betrieben und Oberösterreich mit 123 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 47 GewO 1994 i.d.g.F. · Platten- und Fliesenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z 38 GewO 1994 · und 2 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Verputzarbeiten im Innen- und Außenbereich
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) eingeschränkt auf Versetzen, Montieren, Dämmen und Verspachteln von Montagewänden, Vorsatzschalen, Montagedecken und
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 Z 51 GewO 1973) · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z.7 GewO 1994, beschränkt auf inneren Trockenausbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Innen- und Außenputze, einschließlich Aufbringen von Wärmedämmverbundsystemen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk), gemäß § 94 Ziffer 47 GewO 1994 i.d.g.F. · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 lit.a Z.8 GewO 1994, eingeschränkt auf die Herstellung von Maschinenputzen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer, eingeschränkt auf Trockenausbauer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Verspachteln von Rigipsplatten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik · Maler und Anstreicher · und 5 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) eingeschränkt auf die Montage von nicht tragenden Gipskartenständerwänden und angehängten Mineralfaser-, Metall- und
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Stukkateur und Trockenausbauer gemäß § 94a Z. 8 GewO 1994