Experten
· 8 671 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 8 671 Betriebe passend zur Suche „Baumeister“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Baumeister mit 8 668 Betrieben, Holzbaumeister & Zimmerer mit 1 356 Betrieben und Elektriker mit 269 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Niederösterreich mit 1 858 Betrieben, Wien mit 1 759 Betrieben und Oberösterreich mit 1 465 Betrieben vorn.
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gem. 157 GewO. 1973
- Baumeister · Pflasterer und Asphaltierer
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 157 GewO 1973 · Pflasterer (Handwerk)
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender gemäß § 94 Z 5 i.V.m. § 99 Abs. 5 GewO 1994, eingeschränkt auf Ausführung von Tiefbauten und anderen verwandten Bauten sowie eingeschränkt
- Baumeister · Maler und Anstreicher · Platten und Fliesenleger
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher · Platten- und Fliesenleger verbunden mit Keramiker (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung und den Abbruch von Hochbauten
- Baumeister · Pflasterer und Asphaltierer
Gewerbeberechtigungen: Pflasterer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 54 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, für die Dauer der Bestellung von Herrn Enver Camovic weiters eingeschränkt Baugewerbetreibender
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gem. § 157 GewO 1973
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 Teilgewerbe-Verordnung


