Experten
· 8 671 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 8 671 Betriebe passend zur Suche „Baumeister“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Baumeister mit 8 668 Betrieben, Holzbaumeister & Zimmerer mit 1 356 Betrieben und Elektriker mit 269 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Niederösterreich mit 1 858 Betrieben, Wien mit 1 759 Betrieben und Oberösterreich mit 1 465 Betrieben vorn.
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994
- Aufzugsbau · Baumeister · Elektriker · Kran, Arbeitsbühnen und Transport · Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Elektroniker und Elektromaschinenbauer (§ 94 Z.25 GewO 1994) · Maschinen- und Fertigungstechniker (§ 94 Z 15 GewO 1994) · Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (Handwerk) · und 4 weitere
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Innen- und Außenputz, inklusive Wärmeverbundsysteme und das Aufstellen von Systemgerüsten
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Ziffer 5 Gewerbeordnung 1994
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern inkl. Außenanlagen
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, weiters eingeschränkt auf Innen-, Außenputz und Vollwärmeschutz sowie die Estrichherstellung
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister, für die Dauer der Bestellung des Herrn Salem Mehmedović eingeschränkt auf Baugewerbetreibender eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (Einschränkung wirksam ab: 29.03.2013)



