Experten
· 8 671 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 8 671 Betriebe passend zur Suche „Baumeister“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Baumeister mit 8 668 Betrieben, Holzbaumeister & Zimmerer mit 1 356 Betrieben und Elektriker mit 269 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Niederösterreich mit 1 858 Betrieben, Wien mit 1 759 Betrieben und Oberösterreich mit 1 465 Betrieben vorn.
- Baumeister · Maler und Anstreicher · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Tischler, eingeschränkt auf Montagen, Ergänzungsarbeiten und Verlegung von Holzfußböden
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Ziffer 5 GewO 1994
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister, Brunnenmeister eingeschränkt auf Baumeister
- Baumeister · Dachdecker · Holzbaumeister & Zimmerer · Schlosser und Stahlbau · Spengler
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Dachdecker (Handwerk) · Holzbau-Meister · und 2 weitere
- Baumeister · Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher · Stukkateure und Trockenausbauer gem. § 94 Ziff. 67 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Baumeister · Holzbaumeister & Zimmerer
Gewerbeberechtigungen: Baumeister, Brunnenmeister (§ 127 Z.4 GewO 1994) · Zimmermeister gemäß § 158 GewO 1973
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister, während der Dauer der Bestellung von Herrn Ing. Franz Mekyna nur im Umfang „ Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten“
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Baumeister · Gärtner · Pflasterer und Asphaltierer
Gewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 202 GewO 1994) · Pflasterer (§ 94 Z 4 GewO 1994) · Asphaltierer · und 1 weitere
- Baumeister · Gas- und Sanitärtechnik
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994 · Gas- und Sanitärtechnik gemäß § 94 Z. 25 GewO 1994 eingeschränkt auf Sanitärtechnik


