Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
Experten
· 8 671 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 8 671 Betriebe passend zur Suche „Baumeister“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Baumeister mit 8 668 Betrieben, Holzbaumeister & Zimmerer mit 1 356 Betrieben und Elektriker mit 269 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Niederösterreich mit 1 858 Betrieben, Wien mit 1 759 Betrieben und Oberösterreich mit 1 465 Betrieben vorn.
- Baumeister
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z 5 GewO 1994
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Pfahlfundamentierungen und Spundwandrammungen, beschränkt im Standort auf die Ausübung des Bürobetriebes
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister, ausgenommen die ausführenden Tätigkeiten
- Baumeister · Installateur
Gewerbeberechtigungen: Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
- Baumeister · Holzbaumeister & Zimmerer
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Holzbau-Meister
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 157 GewO 1973)
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender eingeschränkt auf die Tätigkeiten des § 202 Abs 1 Z 3 GewO 1994, das sind Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten nach Maßgabe d
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gem. § 94 Ziffer 5 GewO 1994
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender mit dem Berechtigungsumfang nach § 99 Abs 1 Ziffer 3, 4, 5 und 6 Gewerbeordnung 1994
- Baumeister · Pflasterer und Asphaltierer
Gewerbeberechtigungen: Pflasterer (Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Gebäuden mit nicht mehr als 250 m² Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender eingeschränkt auf Neu- und Umbauten von Gebäuden bis insgesamt 150 m² Nutzfläche und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Gebäuden sowie · Baumeister, eingeschränkt auf planende und berechnende Tätigkeiten (ruhend)


