Gewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 202 GewO 1994)
Experten
· 8 671 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 8 671 Betriebe passend zur Suche „Baumeister“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Baumeister mit 8 668 Betrieben, Holzbaumeister & Zimmerer mit 1 356 Betrieben und Elektriker mit 269 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Niederösterreich mit 1 858 Betrieben, Wien mit 1 759 Betrieben und Oberösterreich mit 1 465 Betrieben vorn.
- Baumeister
- Baumeister · Pflasterer und Asphaltierer
Gewerbeberechtigungen: Pflasterer (Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau (ruhend)
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gem. § 1 Ziffer 7 der 1. Teilgewerbe-Verordnung BGBl 11/1998 Teil II
- Baumeister · Pflasterer und Asphaltierer
Gewerbeberechtigungen: Pflasterer (Handwerk) · Baumeister, Brunnenmeister gemäß § 94 Z 5 GewO 1994, eingeschränkt auf das Baumeistergewerbe, weiters eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 lit a Ziffer 8 GewO 1994, verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Verputzarbeiten
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, im Bereich Innen- und Außenputz
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994
- Abdichtung & Schwarzdecker · Abrissunternehmen · Aufzugsbau · Baumeister · Bodenleger · Brunnenbau · + 12 weitere
Gewerbeberechtigungen: Baumeister in Form eines Industriebetriebes · Bodenleger in Form eines Industriebetriebes (§ 7 GewO 1994) · Brunnenmeister · und 18 weitere
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z. 7 Teilgewerbe-Verordnung
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf die Errichtung von Außenanlagen, Tiefbauarbeiten und Abbruchtätigkeiten · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 TeilGewVO
- Baumeister · Holzbaumeister & Zimmerer
Gewerbeberechtigungen: Holzbau-Meister · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, ausgenommen Tunnel- und Brückenbau



