Gewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
Experten
· 866 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 866 Betriebe passend zur Suche „Bodenleger“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Bodenleger mit 865 Betrieben, Maler und Anstreicher mit 206 Betrieben und Baumeister mit 86 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 194 Betrieben, Niederösterreich mit 159 Betrieben und Oberösterreich mit 154 Betrieben vorn.
- Bodenleger
- Bodenleger · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie textilen Belägen, eingeschränkt auf das Verlegen von Kunstst
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Estrich
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger · Maler und Anstreicher · Tischler, beschränkt auf das Verlegen, Schleifen und Versiegeln von Holzfußböden
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
- Bodenleger · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (§ 94 Z. 1 GwO 1994), eingeschränkt auf die Verlegung von Doppelbodensystemen samt Belag · Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994, eingeschränkt auf Böden, soweit es sich nicht um die Verlegung von Doppelbodensystemen handelt · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Verlegung von Doppel- und Hohlraumböden
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger · Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderhersteller
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf die Verlegung von Estrichen
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf die Montage von Doppel- und Hohlraumböden
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Parkettverlegen, -schleifen und -versiegeln
- Bodenleger · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z. 37 GewO 1994 · Bodenleger gemäß § 94 Z. 2 GewO 1994, eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie
- Bodenleger · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Steinholzleger und Estricherzeugung
- Bodenleger · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Aufbringung von kunstharzgebundenem Natursteingranulat · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Ziff. 67 GewO 1994, eingeschränkt auf Stuckateur sowie eingeschränkt auf die Anbringung von Wärmedämmverbu
- Abdichtung & Schwarzdecker · Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk), eingeschränkt auf Bauwerksabdichtung
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Bodenleger (Handwerk) eingeschränkt auf das Auftragen von Kunstharzschichten (auch als Versiegelung), Verlegen inkl. Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf die Verlegung von Gipskartonplatten


