Experten
· 866 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 866 Betriebe passend zur Suche „Bodenleger“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Bodenleger mit 865 Betrieben, Maler und Anstreicher mit 206 Betrieben und Baumeister mit 86 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 194 Betrieben, Niederösterreich mit 159 Betrieben und Oberösterreich mit 154 Betrieben vorn.
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf die Verlegung von Parkettböden
- Abdichtung & Schwarzdecker · Baumeister · Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser (§ 103 Abs. 1 lit. c Z. 1 GewO 1973) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Sanierungsarbeiten, für die Dauer der Bestellung von Herrn Nino Pascal Brünne
- Abdichtung & Schwarzdecker · Baumeister · Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten betreffend Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden bis 200 m² Nutzfläche · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk) eingeschränkt auf Bauwerksabdichter
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Herstellen und Legen von Estrichen
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
- Bodenleger · Pflasterer und Asphaltierer
Gewerbeberechtigungen: Asphaltierer · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
- Bodenleger · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Be · Maler und Anstreicher (Handwerk), eingeschränkt auf das Aufbringen von Beschichtungsmaterial auf Asphalt · Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (Handwerk), eingeschränkt auf die Montage von Turn-, Sport- und Spielgeräten
- Abdichtung & Schwarzdecker · Baumeister · Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baugewerbetreibender eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und weiters eingeschränkt auf die Herstellung von Dichtbetonkellern, falls unter die Ausführung s
- Bodenleger · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) eingeschränkt auf Estrichherstellung
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z 7 GewO 1994, eingeschränkt auf Estrichherstellung



