Gewerbeberechtigungen: Errichtung von Alarmanlagen gem. § 264 GewO 1994
Experten
· 5 885 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 5 885 Betriebe passend zur Suche „Elektriker“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Elektriker mit 5 885 Betrieben, Gas- und Sanitärtechnik mit 657 Betrieben und Installateur mit 578 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Niederösterreich mit 1 253 Betrieben, Wien mit 1 037 Betrieben und Oberösterreich mit 1 027 Betrieben vorn.
- Elektriker
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf Installationen der Unterstufe (Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen b
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und –einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen gemäß § 94 Z 16 GewO 1994
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994)
- Elektriker · Gas- und Sanitärtechnik · Installateur
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik, eingeschränkt auf die Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 150 kW, ausschließlich des Anschl
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik Ausgenommen von der Errichtung von Alarmanlagen
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektroinstallationsgewerbe im Berechtigungsumfang der Unterstufe gem. § 167 Gew0 1973
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
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Gewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 127 Z. 7 GewO 1994
- Elektriker · Gas- und Sanitärtechnik · Installateur
Gewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik gemäß § 94 Z. 31 GewO 1994 verbunden mit Lüftungstechnik · Elektrotechnik, eingeschränkt auf Elektroinstallationen der Unterstufe


