Gewerbeberechtigungen: Elektrotechniker unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen
Experten
· 5 885 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 5 885 Betriebe passend zur Suche „Elektriker“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Elektriker mit 5 885 Betrieben, Gas- und Sanitärtechnik mit 657 Betrieben und Installateur mit 578 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Niederösterreich mit 1 253 Betrieben, Wien mit 1 037 Betrieben und Oberösterreich mit 1 027 Betrieben vorn.
- Elektriker
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 127 Z. 7 GewO 1994 i.d.g.F.
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, unter Ausschluß der Errichtung von Alarmanlagen
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektroinstallation der Unterstufe gemäß § 167 GewO 1973 umfassend di-e Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, be-schränkt auf Nennspan
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gem. § 94 Z 16 GewO unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
- Elektriker · Installateur
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Heizungstechnik, eingeschränkt auf den Heizkesseltausch bei Heizungsanlagen bis 50 kW
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
- Elektriker · Klima und Lüftungstechnik
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk)
- Elektriker · Gas- und Sanitärtechnik · Installateur · Klima und Lüftungstechnik · Platten und Fliesenleger
Gewerbeberechtigungen: Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe (§ 103 Abs.1 lit. a Z.4 GewO 1973) · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen (§ 103 Abs.1 lit.a Z.6 G · Elektroinstallation der Unterstufe (§ 167 GewO 1973) · und 2 weitere


