Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem.§ 94 Z.51 GewO.1973
Experten
· 1 901 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 901 Betriebe passend zur Suche „Fassadenbau“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Maler und Anstreicher mit 1 864 Betrieben, Baumeister mit 211 Betrieben und Bodenleger mit 206 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 531 Betrieben, Niederösterreich mit 331 Betrieben und Oberösterreich mit 282 Betrieben vorn.
- Maler und Anstreicher
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) gem. § 94 Z. 67 GewO 1994, eingeschränkt auf Trockenausbau
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, eingeschränkt auf den Korrosionsschutz und die Bodenmarkierung
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler (Zimmermaler und Anstreicher) · Verlegung von Kunststoffbodenbelägen in Bahnen und Fliesen sowie Linoleum · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994, eingeschränkt auf die Ausführung von Wärmedämmfassaden im Mittelschicht- und Dickschichtverfahren
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Tischler · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Malergewerbe (Zimmermaler- und Anstreicher) · Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk) · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen · und 1 weitere
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher · Baugewerbetreibender,eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, weiters eingeschränkt auf den Kleinhausbau bis max. 150 m2 Nutzfläche
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994 verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Elektriker · Gas- und Sanitärtechnik · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Maler und Anstreicher · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
- Maler und Anstreicher · Pflasterer und Asphaltierer · Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Schmiede gemäß § 94 Z. 11 GewO 1994, beschränkt auf die Fertigung von Warnleitanhängern · Asphaltierer · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994, eingeschränkt auf die Markierung und das Beschichten von Verkehrsflächen · und 2 weitere
- Baumeister · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, weiters eingeschränkt auf Fassadenputz inkl. Fassadendämmungen (§ 99 Abs. 5 GewO 1994) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer · und 1 weitere
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Malergewerbe · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Ziffer 8 GewO 1994 · Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 (ruhend)
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher, eingeschränkt auf das Aufbringen von Bodenmarkierungen
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher (§ 94 Z. 51 GewO 1973)
- Abdichtung & Schwarzdecker · Bodenleger · Maler und Anstreicher · Spengler
Gewerbeberechtigungen: Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser · Spengler verbunden mit Kupferschmiede (verbundenes Handwerk) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · und 1 weitere









