Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 8 GewO 1994
Experten
· 1 901 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 901 Betriebe passend zur Suche „Fassadenbau“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Maler und Anstreicher mit 1 864 Betrieben, Baumeister mit 211 Betrieben und Bodenleger mit 206 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 531 Betrieben, Niederösterreich mit 331 Betrieben und Oberösterreich mit 282 Betrieben vorn.
- Maler und Anstreicher
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher (Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Lackierergewerbe
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) eingeschränkt auf das Anbringen von Vollwärm
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Hochbauten
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 Z 8 GewO 1994), eingeschränkt auf Korrosionsschutz
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 51 GewO 1973
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 lit.a Z.9 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk)
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 51 Gew0 1973 · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen






