Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
Experten
· 1 901 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 901 Betriebe passend zur Suche „Fassadenbau“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Maler und Anstreicher mit 1 864 Betrieben, Baumeister mit 211 Betrieben und Bodenleger mit 206 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 531 Betrieben, Niederösterreich mit 331 Betrieben und Oberösterreich mit 282 Betrieben vorn.
- Maler und Anstreicher
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk) · Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen undSpalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 Z.8 GewO 1994) · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Parkett-, PVC-Böden und textilen Bodenbelägen
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Schilderhersteller gem. § 94 Z. 70 GewO 1973
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) eingeschränkt auf Maler und Anstreicher
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 202 GewO 1994 · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (§ 94 Z 8 GewO 1994)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 51 GewO 1973
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher - § 94 a Ziff. 9 GewO 1994 -
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Maler und Anstreicher
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Verputzarbeiten
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 · Maler und Anstreicher, Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher







