Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994, eingeschränkt auf Straßen und Parkplatzmarkierungen
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· 1 901 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 901 Betriebe passend zur Suche „Fassadenbau“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Maler und Anstreicher mit 1 864 Betrieben, Baumeister mit 211 Betrieben und Bodenleger mit 206 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 531 Betrieben, Niederösterreich mit 331 Betrieben und Oberösterreich mit 282 Betrieben vorn.
- Maler und Anstreicher
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreichergewerbe gemäß § 94 lit.a Z.9 GewO 1994
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen von Fertig-Parkett, elastischen Belägen und Teppichen
- Abdichtung & Schwarzdecker · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer, eingeschränkt auf Branddämmer
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 8 GewO 1994 · Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie textilen Belägen
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher (§ 94 Z.51 GewO 1973)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Innen- und Außenputz, inklusive Wärmeverbundsysteme und das Aufstellen von Systemgerüsten
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung
- Baumeister · Dachdecker · Gärtner · Maler und Anstreicher · Spengler
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Dachdecker (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung · und 2 weitere
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Baumeister · Dachdecker · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Dachdecker (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Stuckateur
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 lit.a Z.2 GewO 1994 · Maler und Anstreicher gemäß § 94 lit.a Z.9 GewO 1994







