Gewerbeberechtigungen: Hafner (Handwerk) · Maler und Anstreicher · Platten- und Fliesenleger (Handwerk) · und 1 weitere
Experten
· 1 901 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 901 Betriebe passend zur Suche „Fassadenbau“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Maler und Anstreicher mit 1 864 Betrieben, Baumeister mit 211 Betrieben und Bodenleger mit 206 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 531 Betrieben, Niederösterreich mit 331 Betrieben und Oberösterreich mit 282 Betrieben vorn.
- Gas- und Sanitärtechnik · Hafner und Ofensetzer · Maler und Anstreicher · Platten und Fliesenleger
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Baumeister · Elektriker · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten hinsichtlich des Umbaus und der Sanierung von bestehenden Gebäude · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Anlagen und -einrichtungen, beschränkt auf eine Nennspannung bis einschließlich 1000 Volt und ei · Maler und Anstreicher gem. § 94 Z. 47 GewO, eingeschränkt auf Malerarbeiten im Innenbereich;
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Maler und Anstreicher
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Z.51 Gew0 1973
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk), eingeschränkt auf Bodenmarkierung
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Glaser · Maler und Anstreicher · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk · Tischler (§ 94 Z. 78 GewO 1973) · Glaser (§ 94 Z. 22 GewO 1973), eingeschränkt auf die Erstverglasung der im eigenen Betrieb hergestellten Fenster und Türrahmen mit fertig bezogenen bis zu jewei
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 Z.51 GewO 1973) · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoffen, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 48 GewO
- Baumeister · Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stukkateur und Trockenausbauer (§ 94 Z 7 GewO 1994) - Erweiterung am 18.6.2001 von Maschinenverputzarbeiten · Baugewerbetreibender), eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, weiters eingeschränkt auf Innen- und Außenputzen, sowie Vollwärmeschutz, Mauern von Zwischenwä · Maler und Anstreicher, eingeschränkt auf das Anbringen von Wärme- dämmverbundsystemen mit Dünnschichtverfahren, bei denen die Deck- schicht bis zu 4 mm stark is
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 lit.a Z.9 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)






